Haustiere, so treu und lieb sie auch sind, verkomplizieren eine Reise. Viele Menschen geben ihr Tier daher für diese Zeit in Obhut. Die Haftung bei Unfällen geben sie damit aber nicht ab.
Sagen Sie mal, haben Sie eigentlich ein Haustier? Vielleicht einen Rottweiler, eine Miezekatze, ein kleines Pony im Garten - oder sogar eine kuschelige Tigerpython in der Badewanne? Hört man ja immer mal wieder. Ist ja auch eine schöne Sache. Nur einen Haken gibt es. Sie stehen vermutlich in den kommenden Wochen wieder vor der schwierigen Frage: Wohin eigentlich mit meinem Liebling, wenn man für die schönsten Wochen des Jahres in Richtung Mallorca / Kreta / Sizilien oder sonst wohin jettet? Im günstigsten Fall gibt es für solche Fälle einen Bekannten, dem man sein Tier mit der Ansage „Keine Angst, der bellt nur“ oder wahlweise „keine Angst, die isst keine Menschen“ übergeben kann. Bis dahin also alles kein Problem. Rechtlich interessant wird es aber, wenn zum Beispiel der Rottweiler gleich beim ersten Spaziergang mit den Pflegeeltern überraschend einen Jogger anfällt und in dessen Wade beißt. Frage: Können Sie hierfür - gerade bloß 2000 Kilometer entfernt, schön gemütlich an der Strandbude von Cala Ratjada (Mallorca) Platz genommen - in Anspruch genommen werden?
Die erstaunliche Antwort lautet: Ja! Nach Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haftet man nämlich als „Halter“ eines Tieres - übrigens unabhängig von einem eigenen Verschulden - für alle Schäden, die das Tier anrichtet. Und „Halter“ im Sinne des Gesetzes bleibt man interessanterweise auch dann, wenn man seinen Liebling, etwa für die Urlaubszeit, vorübergehend dem Nachbarn oder einem Bekannten überlässt. Mit der Übergabe des Tieres gibt man keinesfalls auch sein Haftungsrisiko ab. Das bleibt bei Tieren bestehen, auch wenn man vielleicht gerade Tausende Kilometer entfernt die Sonne im Meer untergehen sieht.
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Wie gut, wenn man dann einen (professionellen) Haustier-Sitter mit eigener Haftpflicht-Versicherung hat..
Haushaltsnahe Dienstleistungen 2011
Die Einkommensteuer erlaubt den teilweisen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuerschuld. Hinweis: Die Steuerschuld und nicht die Bemessungsgrundlage wird entsprechend gemindert (Siehe auch Artikel zum Steuerabzug von Arbeitslohn aus Handwerkerrechnung), denn der Steuerabzug bei der Einkommensteuer für haushaltsnahe Dienstleistungen kann zusätzlich zur Steuervergünstigung für Handwerkerarbeitslohn in Anspruch genommen werden. Wichtig: Es ist ein Abzug von der Steuerschuld und nicht von der Grundlage für die Bemessung der Einkommensteuer. Der Abzug beträgt also 100 Prozent und nicht nur in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes.
Erhöhung auf bis zu 4.000 Euro pro Jahr
Seit dem 01.01.2009 sind nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die bisher an verschiedenen Gesetzesstellen erfasst waren, in einer Vorschrift zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst worden. Die Förderung wurde deutlich ausgeweitet auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr. Beispiel: Wer im Jahr 2011 insgesamt 20.000 Euro für eine Haushaltshilfe bezahlt, kann dann 20 Prozent der Kosten von der Steuer abziehen, bis maximal 4.000 Euro. Der § 35a EStG enthält die folgenden 3 Teile:
Im Einzelnen können danach folgende steuerliche Ermäßigungen beansprucht werden: sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen bzw. selbständiger Tätigkeit: Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen/ Dienstleistungen (auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen) bis zu 20.000 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro;geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen bis zu 2.550 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 510 Euro,für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bleibt es zwar bei dem bisherigen Betrag von höchstens 20 Prozent des Arbeitslohns. Die Höchstgrenze wird aber verdoppelt und es können so bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden. Dies entspricht dem Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von 6.000 Euro (§ 35a Abs. 3 EStG).
Voraussetzung für die Steuervergünstigung "haushaltsnahe Dienstleistungen": Der leistende Unternehmer muss eine schriftliche Rechnung stellen und die Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmes erfolgen, denn der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis. Ergo: Barzahlungen sparen keine Steuern und eine Quittung ist kein Bankbeleg. Außerdem muss die Dienstleistung im Haushalt des Steuersparers erbracht werden und der Haushalt muss sich in Deutschland befinden. Wer seine Hemden zum Waschen und Bügeln in die Reinigung bringt, bekommt daher nichts vom Finanzamt dazu. Anders ist es, wenn eine Haushaltshilfe diese Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen erledigt.
Barzahlung mit Quittung reicht nicht: Dem Finanzamt ist auf Verlangen eine detaillierte Rechnung über die Leistungen vorzulegen. Ebenso ist ggf. die Zahlung durch einen Kontoauszug, aus dem sich die Abbuchung des Rechnungsbetrages ergibt, oder durch eine entsprechende Bankbescheinigung nachzuweisen. Die Vorlage einer Durchschrift oder Kopie des Überweisungsträgers reicht im Zweifel nicht aus.
Welche Dienstleistungen sind begünstigt?: Das Wort "Dienstleistungen" sagt schon aus, dass die Lieferung von Waren aller Art nicht hierunter fällt. Der Catering-Dienst für die Hausparty ist also schon mal nicht begünstigt. Gleiches gilt für die Anschaffung und Verlegung eines Teppiches. Überall, wo der Erwerb von Waren im Vordergrund steht, beteiligt sich das Finanzamt nicht. Ausgenommen sind auch Maßnahmen, die etwas Neues (z.B. Sandkiste für Kinder, Anlegen eines Gartens usw.) schaffen.
Begünstigt sind daher "Arbeits-Maßnahmen", so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel "Kinderbetreuung, Rasen mähen, Fenster putzen, Teppich reinigen und ggf. einfach zu verrichtende Handwerksarbeiten (Reparaturarbeiten) in der eigenen Wohnung usw.). Dabei ist es egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Beispiel für Mieter: Tapezieren, Fenster streichen - halt die typischen Schönheitsreparaturen.
Dazu gehören auch Reinigung der Wohnung (z.B. durch Angestellte einer Dienstleistungsagentur oder einen selbständigen Fensterputzer), Pflege von Angehörigen (z.B. durch Inanspruchnahme eines Pflegedienstes), Gartenpflegearbeiten (z.B. Rasenmähen, Heckenschneiden), Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen Seit dem Jahr 2008 können auch Steuerzahler, die einen Gärtner oder eine Haushaltshilfe in ihrem Haushalt in einem EU-Staat beschäftigen, die Ausgaben hierfür steuerlich geltend machen.
Höhe der Steuerersparnis: Im Gegensatz zu Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben erfolgt kein Abzug der Kosten vom steuerpflichtigen Einkommen, sondern der zulässige Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Die Steuerprogression interessiert mithin nicht. Es handelt sich mithin um eine Steuerersparnis von 100 Prozent. Man kann sich dies auch verdeutlichen durch den unterschiedlichen Wortlaut: "von der Steuerschuld abziehen" statt "als ... absetzen". "Abziehen von der Steuerschuld steht für 100% und "absetzen" bringt nur eine Steuerersparnis in Höhe des Grenzsteuersatzes.
Tipps: Prüfen, ob die erbrachte Dienstleistung nicht auch in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden kann. Beispiel: Gartenarbeiten beim vermieteteten Haus oder Malerarbeiten in Büro. Der "Dienstleister" muss die "haushaltsnahe Dienstleistung" in selbständiger Tätigkeit erbringen. Eine vom Steuersparer angestellte Haushaltshilfe kann nicht noch "nebenbei" Dienstleistungen in selbständiger Tätigkeit beim Steuersparer vornehmen. Das Jahr der Zahlung ist entscheidend für den Abzug von der Steuerschuld und die Geltendmachung in der Steuererklärung. (§ 11 Abs. 2 EStG). Höhere Rechungsbeträge am Jahresende auf 2 Jahre verteilen. Beispiel: Die Handwerkerrechnung wird im Januar erwartet und wird sich auf rund 10.000 Euro belaufen. 4.000 Euro sind Materialien und 6.000 Euro soll Arbeitslohn sein. Lassen Sie sich im alten Jahr noch eine Abschlagsrechnung geben und zahlen Sie diesen Betrag im alten Jahr. Damit sind für 2 Jahre die Maximalbeträge genutzt worden. Zum Nachweis für das Finanzamt ist vorzulegen: Rechnung des Dienstleisters und Bankbeleg für die erfolgte Zahlung. Sind die entstandenen Kosten ggf. auch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (z.B. für Kinderbetreuung oder für die Pflege bedürftiger Angehöriger), so ist nach Ansicht der Finanzverwaltung der Abzug als außergewöhnliche Belastung vorrangig. Bei getrennter Veranlagung wird die Steuerersparnis den Ehepartnern zur Hälfte zugerechnet. Eheleute können aber auch eine andere Aufteilung beantragen. Bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft kann der Auftraggeber (Rechnungsempfänger und Zahler) die Steuervergünstigung allein beanspruchen.
Hohe Temperaturen - So überstehen Haustiere die Hitze
Von Rainer Nolte, 16.07.09
Wenn uns Menschen schon die Zunge bis zum Boden hängt, wie sieht es dann wohl für unsere pelzigen Freunden aus? Die Schwüle betrifft unsere Haustiere auch extrem. Deswegen sind einige Dinge zu beachten.
Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel oder Hamster vertragen zwar keine Hitze. Ihren Käfig im Sommer deshalb an einen Platz mit Zugluft zu stellen, empfiehlt sich trotzdem nicht, warnt der Deutsche Tierschutzbund in Bonn: Wind zieht bei den empfindlichen Kleintieren leicht Krankheiten nach sich. Deswegen sucht der Halter am besten nach einem schattigen, kühlen Platz. Dabei muss er unbedingt den Lauf der Sonne beachten - so dass der Käfig nicht irgendwann am Tag plötzlich doch in der prallen Sonne steht. Auch Aquarien dürften nicht im direkten Sonnenlicht stehen.
Noch ein Käfig-Tipp: Den Kleintieren oder Vögeln kann durch ein feuchtes Handtuch Kühlung verschafft werden. Damit deckt der Halter am besten etwa die Hälfte des Stalls ab, rät der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) in Düsseldorf. Dann staut sich die Luft nicht im Käfig, und durch die Verdunstung wird es dennoch etwas kühler. Auch Außengehege lassen sich so abdecken.
Auto als tödliche Falle
Sommerliche Hitze macht vielen Haustieren zu schaffen. „Jahr für Jahr sterben Tiere, weil Halter nicht bedenken, wie gefährlich die hohen Temperaturen für Vierbeiner sind", sagte jetzt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Besonders auch das Auto könne zur tödlichen Falle werden. Gefährdet seien vor allem ältere, übergewichtige und herzkranke Tiere. Ob ein Tier unter der Hitze leide, sei unter anderem am starken Hecheln zu erkennen. „Das Tier wirkt apathisch und lustlos", erklärte Apel. Symptome für Kreislaufprobleme bei Hunden seien eine blaue Zunge, eine trockene Nase und blasse Schleimhäute. Hundespaziergänge sollten auf die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.
Tieren solle bei hohen Temperaturen ausreichend Wasser gegeben werden. Zudem sollte ihnen häufig frisches Obst, Gemüse und Wildkräuter angeboten werden. Allerdings ist bei der Futterumstellung darauf zu achten, dass diese wegen der Durchfallgefahr nicht zu schnell vollzogen wird. (mit dpa)
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Urlaub ohne Katze
Von Winfried Schwabe, 22.07.10
Wer ein Haustier hat, kennt das Problem: Wohin mit meinem Liebling, wenn der Sommerurlaub ansteht? Und wer haftet schließlich wenn die Katze dem Aushilfsherrchen das Ledersofa zerkratzt? Wer haftet für Haustiere beim Aushilfsherrchen? (Bild: dpa)Wer ein Haustier hat, kennt das Problem: Wohin mit meinem Liebling, wenn der Sommerurlaub ansteht? Da die Miezekatze oder der Terrier an der Costa Brava bei 37 Grad im Schatten vermutlich wenig Spaß hätten, freut man sich über gute Bekannte, die für zwei oder drei Wochen die Betreuung übernehmen. Frage: Wer haftet eigentlich, wenn der Hund dann gleich beim ersten Spaziergang mit seinem Aushilfsherrchen einen Jogger anfällt oder die Miezekatze die wertvolle Ledercouch der Pflegefamilie zerkratzt? Die Antworten sind zum Teil verblüffend: Oder hätten Sie gedacht, dass Sie mit der Übergabe des Tieres keinesfalls auch von der Haftung befreit sind? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ordnet vielmehr an, dass man auch dann für die vom Tier verursachten Schäden verantwortlich bleibt, wenn man seinen Liebling für einige Tage oder Wochen, etwa während der Urlaubszeit, einer anderen Person zur Pflege übergibt. Auch während dieser Zeit hat man grundsätzlich für den Schaden, den das Tier anrichtet, einzustehen. Und es kommt sogar noch schlimmer: Dies gilt sogar dann, wenn das Tier bei Ihren Bekannten selbst einen Schaden verursacht: Das entschied kürzlich das Amtsgericht (AG) im schönen Nürtingen in Baden-Württemberg: Im konkreten Fall hatte eine Familie ihre beiden Katzen - wie jedes Jahr - für den dreiwöchigen Sommerurlaub Freunden zur Pflege übergeben, einschließlich Futter und Kratzbaum. Während in der Vergangenheit dabei auch nie etwas passierte, kam es jetzt anders: Die offenbar schlecht gelaunten Stubentiger wollten vom Kratzbaum nichts wissen und zerkratzten dafür, als die Gasteltern gerade beim Einkaufen waren, deren teure Ledercouch. Das AG Nürtingen stellte daraufhin fest: „Die im Urlaub weilenden Tierhalter haben für den Schaden an der Couch einzustehen. Sie haben die Tiere zwar in die Obhut ihrer Freunde gegeben, damit aber keinesfalls einen Haftungsverzicht vereinbart. Als Tierhalter hat man für alle Schäden einzustehen, auch wenn man, wie etwa bei urlaubsbedingter Abwesenheit, vorübergehend nicht die Aufsicht über das Tier führt. Da den Pflegeeltern nicht zugemutet werden kann, die Katzen quasi auf Schritt und Tritt zu verfolgen und zu beobachten, haben sie, obwohl sie die Tiere während des Einkaufens kurzzeitig alleine ließen, keine eigene Pflichtverletzung begangen. Sie können somit Ersatz für den Schaden an der Couch fordern.“ (AG Nürtingen - 11 C 790 / 09)
Fazit: Wer sein Haustier während des Urlaubs einer anderen Person zur Pflege übergibt, bleibt in aller Regel gleichwohl für alle Schäden, die das Tier in dieser Zeit anrichtet, verantwortlich. Hätten Sie das gedacht?
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So verabreichen Sie Haustieren Medikamente
Für viele Vierbeiner sind Medikamente eine Qual. Bei der Einnahme helfen Ruhe und das Tier hinterher mit einem Leckerli belohnen Katzen wehren sich oft besonders heftig gegen Medikamente: In flüssiger Form können sie mit einer Spritze ohne Nadel leichter verabreicht werdenMenschen schlucken ihre Medizin schon oft mit Widerwillen. Haustiere aber sträuben sich nicht selten mit aller Kraft. Oder sie behalten die Tablette so lange im Maul, bis sie sie ausspucken, wenn Herrchen gerade mal nicht hinschaut. Für den Fall, dass der Vierbeiner die Medikamente überhaupt nicht schlucken will, gibt es verschiedene Tricks und Hilfsmittel – je nach Tier, Art des Medikaments und in welcher Form es verabreicht werden soll.
Es ist von Tier zu Tier unterschiedlich, wie der Vierbeiner auf die Verabreichung von Medikamenten reagiert. "Grob gesagt, ist es beim Hund einfacher als bei einer Katze", erklärt Astrid Behr vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte aus Frankfurt/Main. Auch bei Kleintieren und Vögeln könne es je nach Medikament etwas schwieriger werden. Die größten Probleme machten meist Tabletten und Pillen. Ein beliebter Trick ist, das Futter mit dem Medikament zu präparieren. "Bei Hunden kann man die Tablette beispielsweise in etwas Wurst verpacken", rät Behr. Doch es sollte genau beobachtet werden, ob die Tablette auch tatsächlich runtergeschluckt und nicht nach einiger Zeit wieder ausgespuckt wird. Je nach Wirkstoff könne sie auch zerbröselt und ins Futter gedrückt werden.
Wer sicher gehen will, dass die Tablette wirklich dort ankommt, wo sie hin soll, kann sie direkt ins Maul geben – worauf Katzen aber häufig besonders wehrhaft reagieren. "Man muss das Tier sehr gut festhalten, den Fang öffnen, die Tablette weit hinten hineinlegen, dann schließen und letztlich vorsichtig über den Kehlkopf streicheln", beschreibt Katrin Umlauf vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn den Vorgang. In flüssiger Form könnten die Medikamente dagegen mit einer Spritze ohne Nadel in die Wangentasche verabreicht werden.
Als Hilfsmittel können Tierhalter aber auch auf einen sogenannten Tablettengeber zurückgreifen. Dann muss man nicht mit dem Finger ins Maul des Tieres. Solch ein spritzenähnlicher Tablettengeber kann bei den meisten Haustieren zum Einsatz kommen – ob Hund, Katze, Meerschweinchen oder Kaninchen. Für den Fall, dass der Tierhalter unsicher ist und nicht genau weiß, wie er vorgehen soll, empfiehlt die Verbandssprecherin, sich von einem Tierarzt alles genau zeigen zu lassen.
Abgesehen von der Tablette gibt es bei Haustieren natürlich auch noch weitere Darreichungsformen – von der Salbe bis zum Zäpfchen. Häufig werden Medikamente auch über das Trinkwasser verabreicht. "Dabei muss die Menge aber so gering sein, dass die Tiere das auf jeden Fall austrinken", rät Tierarzt Klaus Kutschmann. Nur dann könne man sichergehen, dass das Medikament auch wirklich in der richtigen Menge und Dosis verabreicht werde.
Ein günstiger Zeitpunkt dafür sei morgens, wenn die Tiere durstig seien. Diese Methode wird häufig bei Kleintieren eingesetzt und ist auch für Vögel eine der bevorzugten Verabreichungsmethoden. Vögel sind so stressempfindlich, dass sie sterben könnten, wenn man versucht, sie zu fangen.
Zäpfchen zu verabreichen, ist zumindest bei Hunden häufig nicht schwierig: "Einfach den Hund richtig festhalten und dann mit Geduld und Fingerspitzengefühl das Zäpfchen einführen", erklärt Kutschmann. Auch Salben und Mittel, die über die Haut resorbiert werden, stellen normalerweise kein großes Problem dar. Für die über die Haut aufgenommenen Medikamente sucht man am besten eine Stelle aus, an die die Tiere nicht rankommen, beispielsweise den Nacken.
Nicht immer kann die Stelle aber ausgesucht werden – etwa wenn es sich um eine Wunde oder eine entzündete Stelle handelt. Wenn eine Wunde eingesalbt wird und es für das Tier schmerzhaft ist, kann es zu Abwehrreaktionen kommen. Außerdem ist es möglich, dass die Tiere die Salbe ablecken. Das müsse zwar nicht immer gleich schädlich sein, die gewünschte Wirkung werde so aber nicht erzielt.
Entweder benutzt man in diesem Fall einen Verband oder einen sogenannten Kragen oder man lenkt einen Hund beispielsweise ab, indem man mit ihm Gassi geht. Denn nur, wenn das Medikament in der richtigen Dosierung und an der richtigen Stelle wirkt, kann es dem geliebten Vierbeiner wieder auf die Beine helfen. Sollte es aber partout nicht mit der Medikamentengabe klappen, bleibt nichts anderes übrig, als den Wirkstoff vom Tierarzt über eine Injektion verabreichen zu lassen.
Tiere als Touristen-Attraktion: die 7 größten Tierschutz-Fallen im Auslandsurlaub
Wer auf einer Auslandsreise faszinierende Tiere zu Gesicht bekommen möchte, sollte darauf achten, nicht auf vermeintliche „Attraktionen“ oder Showprogramme mit misshandelten Tierbabys oder Wildtieren hereinzufallen. Denn während Urlaubsreisende ihre freie Zeit in vollen Zügen genießen, werden exotische Tiere vielerorts unter oftmals desolaten Bedingungen als Besucherattraktionen eingesetzt. Gerade in Touristenhochburgen wird oft mit tierischen Attraktionen gelockt. Doch die Lebensbedingungen der Tiere sind teilweise derart katastrophal, dass viele Touristen bereuen, Geld für solche Angebote ausgegeben zu haben.
Ob Elefanten-Trekking, Delfin-Shows oder Auffangstationen – PETA erläutert die 7 größten Tierschutz-Fallen für Auslands-Reisende:
1. Elefanten- und Kamel-Trekking In Thailand und anderen Ländern Asiens ist dasElefanten-Trekking fester Bestandteil vieler Tour-Angebote. Was den Touristen jedoch nicht gezeigt wird: Die sensiblen Riesen werden von klein auf mit einem spitzen Haken geschlagen und mit tagelangem Anbinden gefügig gemacht. Wer auf einem Elefanten reitet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es sich immer um ein schwer misshandeltes Tier handelt, dessen Wille mit körperlicher und seelischer Gewalt gebrochen wurde. Von Fahrten in einer Pferdekutsche sowie von dem in nordafrikanischen Ländern vielerorts angebotenen Kamelreiten sollte ebenfalls Abstand genommen werden. Die Tiere werden häufig geschlagen und das stundenlange Warten und Laufen in der sengenden Sonne ist für sie eine Qual.
2. Tiershows, Zoos und Delfinarien Immer mehr ausländische Zoos lassen ihre Tiere in fragwürdigen Showprogrammen auftreten. Teilweise werden die Tiere dabei sogar vor den Augen der Besucher misshandelt. Der reisende Tierfreund sollte Zoos und Delfinarien unbedingt meiden, denn auch die beengten und nicht-artgerechten Unterbringungen rufen bei den Besuchern meist Entsetzen hervor. In vielen Ländern gibt es keine adäquaten Gesetze, die Tiere vor Missbrauch und schlechten Haltungsbedingungen schützen. Vorsicht insbesondere auch vor den Zoos auf den spanischen Urlaubsinseln: Jedes Jahr erhält PETA zahlreiche erschütternde Besucherberichte.
3. Foto-Shootings mit exotischen Tieren Insbesondere in Asien und Lateinamerika ziehen windige Geschäftemacher mit kleinen Äffchen, Tiger- oder sogar Elefantenbabys durch die Touristenhochburgen, um Urlauber zu spontanen Foto-Shootings mit den exotischen Tieren zu animieren. Von solchen Angeboten sollten Reisende unbedingt Abstand nehmen, denn dahinter verbergen sich stets traurige Fälle von Tierquälerei. Für die Tierkinder, die häufig ihrer Mutter gewaltsam entrissen wurden, bedeutet das ständige Herumreichen puren Stress. Viele dieser Tiere sterben aufgrund der Strapazen und unzureichender Versorgung verfrüht.
4. Wildtier-Auffangstationen Auffangstationen, die von Urlaubern ruhigen Gewissens besucht werden können, stellen ihre Schützlinge nicht für Shows oder Trekkingtouren zur Verfügung. Gute Einrichtungen unterbinden Nachzuchten, weil das begrenzte Platzangebot für Tiere in Not benötigt wird. Touristen sollten darauf achten, dass die Unterbringung der Tiere großzügig und naturnah gestaltet ist. Zu meiden sind selbsternannte Elefanten-Refugien, in denen die sensiblen Tiere nachts und zum Teil sogar tagsüber stundenlang angekettet werden. Besucherberichte im Internet helfen, eine Vorauswahl zu treffen.
5. Stierkämpfe In Spanien, Frankreich und einigen Ländern Lateinamerikas gibt es noch immer blutige Stierkämpfe, bei denen die Tiere durch zahlreiche Lanzenstiche langsam zu Tode gequält werden. Die meisten Arenen können – wie in Spanien – nur durch den ständigen Zustrom von Touristen überleben. Stierkämpfe gehören daher auf die Tabu-Liste jedes tierfreundlichen Urlaubers.
6. Souvenirs Viele Mitbringsel aus exotischen Ländern, die tierischen Ursprungs sind, werden bei der Einreise vom deutschen Zoll beschlagnahmt. Oftmals wird sogar ein Bußgeld fällig, denn auch wenn der Erwerb eines Souvenirs im Reiseland problemlos war, so kann es sich leicht um eine geschützte Tierart handeln. PETA empfiehlt, überhaupt keine Souvenirs tierischen Ursprungs zu kaufen, da die meisten dieser Tiere extra für den Verkauf an Touristen getötet werden. Besondere Vorsicht ist bei „versteckten“ Tierbestandteilen geboten, wie zum Beispiel Schnitzereien aus Elfenbein, Korallen, Muscheln oder Leder.
7. Ernährung Für viele Menschen ist das Ausprobieren der lokalen Küche ein fester Bestandteil einer schönen Urlaubsreise. Der Konsum tierischer Produkte kann jedoch unvorstellbares Tierleid bedingen, weil es insbesondere in exotischen Ländern kaum Gesetze gibt, die die Tiere vor Grausamkeit schützen. Wir empfehlen für Reisende die vegane Ernährung; auch weil dadurch das Risiko einer durch Lebensmittel hervorgerufenen Infektionserkrankung deutlich gesenkt wird. Mit der Internetseite „HappyCow.Net“ können vegane Restaurants an fast jedem Reiseziel gefunden werden. Für Deutschland gibt es PETAs veganen Restaurantführer.
Was Sie sonst noch tun können:
Wenn Ihnen vor Ort die Buchung einer vermeintlichen „Attraktion“ mit Tieren angeboten wird, sagen Sie dem Veranstalter höflich, aber unmissverständlich, dass sie aus Tierschutzgründen ablehnen.
Bitten Sie Ihren Reiseveranstalter/ Ihr Reisebüro in Deutschland, Elefanten- und Kamelreiten sowie Delfinarien- und Zoobesuche aus Tierschutzgründen grundsätzlich nicht mehr anzubieten.
Fragen Sie in Restaurants und Hotels gezielt nach veganen Speisen. Spätestens die Urlauber, die nach ihnen kommen, werden davon profitieren, denn die Nachfrage bestimmt das Angebot.
Erst beobachten, dann retten
Wann braucht ein Tier Hilfe und wann nicht?
Von Sabrina Birkenbach 28.07.16, 12:51 Uhr
Eigentlich wollte man nie ein Tier, aber die fremde Katze vor der Terrassentür scheint das anders zu sehen. Seit Tagen blickt sie mit einem selbstgefälligen Blick ins Wohnzimmer - als sei es endlich mal an der Zeit, sie hereinzulassen. Soll man sich ihr beugen oder sie doch lieber verjagen? Nein, vielleicht braucht sie ja Hilfe...
Selbst in der Stadt passiert es nicht selten, dass man Tieren begegnet, die herrenlos, verletzt oder schutzbedürftig scheinen. Die Spanne reicht hier von entlaufenen Haustieren bis hin zu kleinen, verletzten Wildtieren. Eines haben die Findlinge gemeinsam: Sie machen uns ratlos. Bevor Sie zum Kescher greifen, haben wir hier einen Überblick über häufig vorkommende Tier-Begegnungen zusammengestellt und Tipps, wie Sie angemessen reagieren können.
Gesunde Haustiere
Egal ob Ihnen ein Haustier zugelaufen ist oder sie ein herrenloses Tier im Park finden - die örtlichen Tierschutzvereine sind die richtigen Ansprechpartner. Sie nehmen entlaufene Haustiere auf. Für Hund, Katze, Maus ist der größte ansässige Verein zu empfehlen, denn die meisten Besitzer melden sich als erstes bei der bekanntesten Adresse. Die erste Anlaufstelle in Köln ist der Tierschutzverein in Köln, der dem Tierschutzbund e.V. angeschlossen ist.
Darüber hinaus gibt es noch den BMT Bund gegen den Missbrauch der Tiere in Köln Dellbrück sowie den Tierschutzverein Menschen für Tiere e.V. in Nümbrecht, der sein Tierheim in Köln Ostheim hat. Außerdem weitere Vereine im Umkreis, die zum Teil auch auf eine Tierart z.B. Katzen oder auf Wildtiere spezialisiert sind.
Hunde: Immer mehr Hunde sind mittels Chip oder Tätowierung registriert, sodass die Tierheime auch den Besitzer ausfindig machen können. Versuchen Sie den Hund nur festzuhalten, wenn er Ihnen sehr zutraulich erscheint - wenn er sich zum Beispiel selbst interessiert nähert.
Das Tierheim in Köln-Zollstock ist eine gute Adresse für zugelaufene Tiere.
Katzen: Bei Katzen ist es viel schwieriger zu beurteilen als bei Hunden, ob sie entlaufen sind. Katzen streunen gerne in der Gegend herum, das heißt noch nicht, dass sie keinem mehr gehören. Das Fehlen eines Bandes ist kein Zeichen dafür, dass die Katze herrenlos ist. Der Tierschutzbund e.V. empfiehlt, nur Katzen dem Tierschutz zu übergeben, die einem zulaufen und einen sehr verängstigten oder verwilderten Eindruck machen. Wenn sie beispielsweise über viele Tage im Garten leben oder immer wieder zur Terrassentür kommen.
Bevor man die Katze einfängt oder fangen lässt, sollte man ein wenig abwarten. Währenddessen kann man ein Foto von dem Tier machen und einen Aushang machen. Wer die Katze liebgewonnen hat und sie behalten möchte, kann dies nur tun, wenn es keinen Besitzer mehr gibt. Taucht der jedoch doch noch auf, darf er die Katze sechs Monate lang zurückfordern.
Kanarienvögel , Wellensittiche: Entflogene Vögel wie Sittiche und Kanarienvögel sind sehr schwer einzufangen. Wenn Sie selbst einen haben, können sie den Käfig auf Balkon oder Terrasse stellen, um das entflogene Tier anzulocken. Helfen kann auch eine Schälchen mit Futter. Denn für Vögel, die normalerweise nicht in der Wildnis leben, ist es fast unmöglich Futter zu finden. Transport ins Heim: Da die Tierheime selbst nicht über Transporter verfügen, können Sie das Tier entweder selbst dorthin bringen oder die Tierrettung der Feuerwehr anrufen. Sie verfügt über einen Wagen und Ausrüstung und ist kostenfrei. Sie rettet pro Jahr rund 1700 Tiere in Köln - darunter meist Hunde und Katzen, aber auch Kaninchen, Geckos und Haubentaucher.
Ihre Entscheidung, wie das Tier ins Heim gelangt, sollten Sie auch davon abhängig machen, ob Sie sich das Einfangen und das Transportieren selbst zutrauen. Die Telefonnummer für nicht verletzte Tiere lautet: 0221 - 9748-0
Verletzte Haustiere
Finden Sie ein verletztes Haustier, dürfen Sie die Notfallnummer der Feuerwehr 112 wählen. Verletzte Tiere haben bei der Tierrettung Priorität. Sie schicken den Wagen dann so schnell es geht. Wenn Sie es sich zutrauen, dürfen Sie ein verletztes Haustier auch selbst zum Tierarzt bringen. Klären Sie aber vorher, wer die Behandlungskosten trägt.
Hilflose Wildtiere
Bei verletzten oder vermeintlich hilflosen Wildtieren ist die Sachlage weniger klar. Was ist beispielsweise zu tun, wenn Sie eine verletzte Taube finden oder ein Eichhörnchen? Die Tierrettung der Feuerwehr ist offiziell nur für Haustiere zuständig. Bei Wildtieren kommt sie nur in Ausnahmefällen. Fällt ein Hund einen Schwan an, wird dieser beispielsweise gerettet, die flugunfähige Taube hingegen nicht. Wer einem verletzten oder hilfsbedürftigen Wildtier trotzdem unbedingt helfen möchte, kann dies tun. Der Naturschutzbund e.V. rät jedoch von schnellen, unüberlegten Aktionen ab. Dies betrifft vor allem die Jungvögel, die entweder auf Ästen oder in der Nähe von geschützten Bäumen sitzen statt im schützenden Nest der Eltern.
Dazu gehören Drosseln, Finken und Meisen, aber auch Raben, Segler, Eulen und Greifvögel. Meist ist der Nachwuchs jedoch nicht aus dem Nest gefallen, sondern ausgebüxt. Die sogenannten Ästlinge sind zwar noch flugunfähig, werden aber trotzdem weiterhin von den Eltern versorgt. Auf keinen Fall sollte man sie einfach mit nach Hause nehmen und versorgen. Das gilt auch für hilflose Jungvögel, die tatsächlich aus dem Nest gefallen und erst wenige Tage alt sind. Es ist fast schwerer, einen Mini-Piepmatz aufzupäppeln als ein Baby. Jungvögel müssen zum Beispiel alle zehn bis 15 Minuten gefüttert werden. Auch über die Art des Futters sollte man Bescheid wissen. Besser ist es daher, den Tierschutzverein zu fragen. Wenn Sie ein kleines Wildtier selbst zum Tierarzt bringen wollen, setzen sie das Tier am besten ganz behutsam in einen mit Papiertüchern ausgeschlagenen Karton mit vielen Luftlöchern. Käfige von Haustieren sind nicht geeignet, da die Tiere darin Panik bekommen. Je nach Tierarzt und Kostenfaktor müssen Sie die Kosten wahrscheinlich selbst übernehmen.
Rechtlich gesehen dürfen Sie Wildtiere zur Rettung nur vorübergehend in Ihre Obhut nehmen. Danach müssen sie wieder in die Freiheit entlassen werden. Beobachten Sie ein größeres verletztes Wildtier oder haben selbst einen Wildtier-Unfall, sind Sie verpflichtet, die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter zu verständigen.